Vergabebekanntmachung nach § 30 UVgO

Vergabebekanntmachung

 

Gemäß § 30 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen. Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle,

  2. Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren,

  3. Verfahrensart,

  4. Art und Umfang der Leistung,

  5. Zeitraum der Leistungserbringung.

 

Durch die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück wurden folgende Aufträge vergeben: