Schöffenwahl
Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen.
Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2024 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2023 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 - 58 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) statt.
Personen zwischen 25 und 70 Jahren, die Interesse an diesem Ehrenamt haben erhalten die Möglichkeit sich in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück zu informieren und erhalten auf Wunsch die Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin bzw. Schöffe.
Notwendige Unterlagen Bitte nutzen Sie die unter Downloads bereitgestellten Bewerbungsformulare. Interessenbekundung als Erwachsenenschöffe Interessenbekundung als Jugendschöffe Folgende Angaben sind unerlässlich: * Name, gegebenenfalls Geburtsname * Vorname * Geburtsort * Geburtsdatum * Staatsangehörigkeit: deutsch * Beruf * Adresse |
Rechtsgrundlagen/Gesetzesauszüge * Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) * Jugendgerichtsgesetz (JGG) * Deutsches Richtergesetz (DRiG) * Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10.10.2022 zur "Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung von Schöffen und Jugendschöffen" |
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